Gesundheitsfürsorge: Nicht alles wird von der Krankenkasse auf Gegenseitigkeit abgedeckt!

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Wer macht was?

Bei der Krankenhausversicherung geht jeder Versicherer anders vor. Bei manchen müssen Sie vorher Unterlagen ausfüllen, bei anderen erfolgt die Erstattung auf bezahlte Rechnung. Erkundigen Sie sich bei der betreffenden Organisation. Senden Sie keine Rechnung an Ihre Krankenkasse, ohne vorher Ihre Informationen einzuholen. Wenn Sie eine Rechnung oder sogar eine Mahnung für Ihre Gesundheitsversorgung erhalten, erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse/Krankenhausversicherung, ob eine Deckung besteht und welche Schritte Sie unternehmen müssen. Warten Sie nicht, bis sich Ihre Krankenversicherung bei Ihnen meldet.

Vergessen Sie nicht, dass der Leistungserbringer (Arzt, Krankenhaus, Labor usw.) immer noch nicht bezahlt wird. Er kann die Eintreibung seiner unbezahlten Rechnungen einem Inkassounternehmen anvertrauen. Sie riskieren, unfreiwillig in Zahlungsverzug zu geraten.

Vor dem ärztlichen Dienst

Erkundigen Sie sich gleich bei der Terminvereinbarung beim Ansprechpartner, wie viel die Leistung kosten wird und ob sie von der Krankenkasse oder Ihrer Krankenhausversicherung übernommen wird. Manche Ärzte haben einen Vertrag, andere nicht. Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie keine oder nur eine geringfügige Rückerstattung. Sie können auch nachfragen, ob alles vor Ort bezahlt wird oder ob stattdessen auf Rechnung gearbeitet wird.

Während und nach dem Gottesdienst

Wenn Sie vor Ort bezahlen, bedeutet das nicht, dass alles in Ordnung ist. Tatsächlich verlangt die Ärzteschaft in der Regel eine Bezahlung während des Besuchs. Im Falle zusätzlicher Untersuchungen kann es jedoch vorkommen, dass diese im Nachhinein, teilweise mehrere Monate nach der Behandlung, in Rechnung gestellt werden. Seien Sie beunruhigt, wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Leistung immer noch keine Rechnung erhalten haben. Zögern Sie nicht, den Dienstleister zu kontaktieren, um Ihre Rechnung zu erhalten und so einen Zahlungsverzug zu vermeiden.

Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes

Denken Sie bei einem Krankenhausaufenthalt daran, sich vor Ihrer Abreise bei der Verwaltungsabteilung zu erkundigen, ob eine Abrechnung erfolgt. Bestätigen Sie Ihre Kontaktdaten und fragen Sie nach, ob Verwaltungsverfahren bei Ihrer Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit oder bei Ihrer Krankenhausversicherung erforderlich sind. Rechnen Sie auch in den Folgemonaten mit weiteren Rechnungen (z. B. Funkgerät vom Notdienst, Bereitstellung eines Thermometers, medizinischer Analyse, Medikamenten etc.), die nicht von Ihrer Gegenseitigkeitsgesellschaft übernommen werden.

Wenn Sie nicht wissen, wie Sie diese Rechnungen bezahlen sollen, wenden Sie sich direkt an die Rechtsabteilung, um so schnell wie möglich eine Zahlungslösung zu finden, anstatt auf eine Mahnung zu warten. So vermeiden Sie zusätzliche Kosten, aber auch unnötigen Stress für Ihre gute Genesung.

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