Gerade wurde ein neuer Rechtsrahmen geschaffen, der sich auf die Beziehungen zwischen Dienstleistern und privaten Verbrauchern auswirkt. Dieses Gesetz richtet sich an Unternehmen, die im B2C-Bereich tätig sind. Es legt bestimmte wesentliche Verpflichtungen fest und führt zu erheblichen Änderungen, die Wachsamkeit und Anpassung erfordern.
Das Gesetz, das am 1. September 2023 in Kraft tritt, bringt wesentliche Änderungen der allgemeinen Zahlungsbedingungen mit sich. Konkret legt dieses neue Gesetz nun die maximalen Kosten und Zinsen fest, die bei Zahlungsverzug geltend gemacht werden können. Diese Beträge müssen nun in Ihren Zahlungsbedingungen deutlich erwähnt werden. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jetzt aktualisieren, um die Einhaltung sicherzustellen.
Welche Auswirkungen hat dieses neue Gesetz auf Ihre Rechnungen?
Zur Erinnerung: Das Gesetz gilt nur für den B2C-Bereich (zwischen Unternehmen und Privatpersonen). Es gibt daher keine Änderung, wenn Sie im B2B-Bereich (zwischen Unternehmen) arbeiten.
Wie oben erwähnt, müssen Sie ab dem 1. September aufgrund der neuen Gesetzgebung die neuen allgemeinen Zahlungsbedingungen auf Ihren Rechnungen anpassen. Aber auch Ihre bestehenden Rechnungen und Zahlungserinnerungen sind davon betroffen. Die erste Mahnung wird verpflichtend und kostenfrei, für bestehende Rechnungen gelten weiterhin Ihre alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis Dezember 2023.
Welche Schritte müssen Sie unternehmen, um sich an diesen Wandel anzupassen?
1) Eine erste kostenlose und obligatorische Erinnerung
Das Unternehmen ist nun verpflichtet, eine erste Zahlungserinnerung kostenlos zu verschicken und eine Frist von 14 Tagen einzuräumen, bevor es Verzugszinsen und Verzugszinsen geltend machen kann.
Diese erste Erinnerung sollte folgende Informationen enthalten:
- Der verbleibende Betrag und die allgemeinen Zahlungsbedingungen, die im Falle einer Nichtzahlung gelten;
- Die Kontaktdaten des Lieferanten;
- Die Beschreibung der Dienstleistung, für die die Schuld fällig ist;
- Der Zeitraum, ab dem die Kosten geltend gemacht werden (Frist mindestens 14 Tage + 3 Werktage bei Mahnung per Post).
2) Schäden
Das Gesetz schränkt Schadensersatzklauseln ein, um zu verhindern, dass sie im Verhältnis zum erlittenen Schaden unverhältnismäßig sind. Laut Gesetz sind die Pauschalvergütung und die Verzugszinsen wie folgt begrenzt:
- Bei Schulden < 150 € beträgt die maximale pauschale Entschädigung 20 €
- Bei Schulden zwischen 150,01 € und 500 € kann die pauschale Entschädigung 30 € + 10% des in dieser Tranche fälligen Betrags erreichen
- Bei Schulden > 500,01 € beträgt die maximale Pauschalentschädigung 65 € + 5% des fälligen Betrags für den Teil über 500,01 €, höchstens jedoch 2.000 €
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese neue Gesetzgebung Unternehmen im B2C-Bereich dazu drängt, ihre Transparenz und ihr Schuldenmanagement zu verbessern.
Ab dem 01.09.2023 müssen Unternehmen die neuen Richtlinien einhalten. Für frühere Rechnungen gilt weiterhin die alte Gesetzgebung bis Dezember 2023. Daher ist es wichtig, diese Rechnungen so schnell wie möglich zum Inkasso einzusenden.
Sollten Fragen oder Bedenken unbeantwortet bleiben, steht Ihnen die Kundendienstabteilung von INTERNATIONAL RECOVER COMPANY zur Verfügung, um Ihnen die nötige Hilfe zu leisten.