Ein Unfall? Einige Tipps zur Vermeidung von Zahlungsausfällen.

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Ein Unfall? Keine Sorge, die Versicherung zahlt!

Wenn ein Unfall passiert, verlassen wir uns zu oft auf eine Versicherung. Leider variieren die Erstattungsbedingungen je nach Unfallart. Nehmen wir einige Beispiele:

Ein Arbeitsunfall?

Arbeitsunfälle werden direkt von der Versicherung des Arbeitgebers übernommen, sobald die Unfallmeldung erstellt und eine Referenznummer vergeben wurde. Wenn Sie eine Rechnung erhalten, erkundigen Sie sich bei der Organisation, ob von Ihrem Arbeitgeber eine Datei eingereicht wurde. Wenn die Rechnung auf Sie ausgestellt ist, stellen Sie sicher, dass sie versichert ist. Die Gesetzgebung zu Arbeitsunfällen ist sehr streng und die Verfahren variieren von Versicherer zu Versicherer. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber, Ihnen eine Kopie des Unfallberichts auszuhändigen. Im Falle einer Zahlungserinnerung erhalten Sie nützliche Informationen, die Sie beispielsweise an das Inkassounternehmen weiterleiten können, um Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber oder dessen Versicherung aufzunehmen.

Ein Schulunfall?

Auf dem Spielplatz hat Ihr Sohn einen Fußball ins Gesicht bekommen. Seine Nase ist gebrochen und er wird ins Krankenhaus gebracht. In der Schule füllt man einen Unfallbericht aus. Sie erhalten von der Klinik eine Rechnung auf den Namen Ihres Sohnes. Sie schicken es an die Schule, die Sie beruhigt und bestätigt, dass die Versicherung die Kosten übernimmt. Es ist falsch! Bei allen Schulunfällen müssen Sie die Kosten sofort nach Erhalt begleichen und die bezahlten Rechnungen an die Schule senden, damit diese diese zur Erstattung an die Versicherung weiterleiten kann. Wenn Sie eine Zahlungserinnerung erhalten, reagieren Sie schnellstmöglich! Im Falle einer Nichtzahlung ist das Inkassounternehmen nie weit entfernt und die Verzugszinsen liegen in diesem Fall immer in Ihrer Verantwortung.

Ein Sportunfall?

Ihre Tochter ist während eines Volleyballspiels schwer gestürzt. Ihr Arm ist gebrochen und Sie erhalten die Rechnung für den Gipsverband auf den Namen Ihrer Tochter. Was zu tun? Wenn Sie Mitglied eines Sportvereins sind, müssen Sie von diesem Verein eine Mitgliedskarte sowie einen Vertrag mit Versicherungsdetails erhalten haben. Lesen Sie diesen sorgfältig durch. Oftmals funktioniert diese Art der Versicherung über eine Entschädigung. Sie müssen also die Rechnung bezahlen und diese dann bezahlt an die Versicherungsgesellschaft senden, um eine Rückerstattung zu erhalten. Wichtiges Merkmal: Wenn Sie Profisportler sind, fallen Sie im Falle eines Unfalls in die Kategorie der Arbeitsunfälle.

Haben Sie eine Krankenzusatzversicherung?

Krankenhausaufenthalte, ambulante Behandlungen, Zahnversicherungen usw. sind Zusatzversicherungen zu Ihrer gegenseitigen Versicherung. Jede Organisation hat ihre eigene Funktionsweise, wie in einem unserer vorherigen Artikel erläutert. Befolgen Sie strikt die in Ihrem Vertrag enthaltenen Schritte, um alle Erstattungsbedingungen zu erfüllen. Wenn das Krankenhaus, der Krankenwagen oder der Zahnarzt nicht rechtzeitig bezahlt wird, müssen Sie Verzugszinsen zahlen, die oft über ein Inkassounternehmen eingefordert werden.

Wenn Sie nach einem Unfall eine Mahnung oder Mahnung erhalten, reagieren Sie so schnell wie möglich! Holen Sie sich Ihre Unfall- und Versicherungsreferenzen und wenden Sie sich direkt an Ihren Gläubiger oder das Inkassounternehmen.

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