Ein Unfall? Keine Sorge, die Versicherung zahlt!
Wenn ein Unfall passiert, verlassen wir uns zu oft auf eine Versicherung. Leider variieren die Erstattungsbedingungen je nach Unfallart. Nehmen wir einige Beispiele:
Ein Arbeitsunfall?
Arbeitsunfälle werden direkt von der Versicherung des Arbeitgebers übernommen, sobald die Unfallmeldung erstellt und mit einer Aktenzeichennummer versehen wurde. Wenn Sie eine Rechnung erhalten, erkundigen Sie sich bei der Organisation, ob von Ihrem Arbeitgeber eine Datei eingereicht wurde. Wenn die Rechnung auf Ihren Namen lautet, stellen Sie sicher, dass die Versicherung sie abdeckt. Die Gesetzgebung zu Arbeitsunfällen ist sehr streng und die Verfahren variieren von Versicherer zu Versicherer. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber, Ihnen eine Kopie des Unfallberichts auszuhändigen. Im Falle einer Zahlungserinnerung verfügen Sie so über nützliche Informationen, die Sie beispielsweise an das Inkassounternehmen übermitteln können, um Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber oder dessen Versicherung aufzunehmen.
Ein Schulunfall?
Auf dem Spielplatz wurde Ihr Sohn mit einem Fußball ins Gesicht geschlagen. Seine Nase ist gebrochen und er wird ins Krankenhaus gebracht. Sie reichen in der Schule einen Unfallbericht ein. Sie erhalten von der Klinik eine Rechnung auf den Namen Ihres Sohnes. Sie schicken es an die Schule, die Sie beruhigt und bestätigt, dass die Versicherung dafür aufkommt. Es ist falsch! Bei allen Schulunfällen müssen Sie die Kosten nach Erhalt begleichen und die bezahlten Rechnungen an die Schule senden, damit diese diese zur Erstattung an die Versicherung weiterleiten kann. Wenn Sie eine Zahlungserinnerung erhalten, reagieren Sie schnellstmöglich! Im Falle einer Nichtzahlung ist das Inkassounternehmen nie weit entfernt und die Verzugszinsen liegen in diesem Fall immer in Ihrer Verantwortung.
Ein Sportunfall?
Ihre Tochter ist während eines Volleyballspiels schwer gestürzt. Ihr Arm ist gebrochen und Sie erhalten die Rechnung für den Gipsverband auf den Namen Ihrer Tochter. Was zu tun ist? Wenn Sie einem Sportverein angehören, müssen Sie von diesem Verein eine Mitgliedskarte sowie einen Vertrag mit den Einzelheiten der Versicherung erhalten haben, lesen Sie diesen sorgfältig durch. Häufig handelt es sich bei dieser Art der Versicherung um eine Entschädigung. Sie müssen also die Rechnung begleichen und diese dann bezahlt zur Rückerstattung an die Versicherung schicken. Wichtiges Merkmal: Wenn Sie Profisportler sind, fallen Sie im Falle eines Unfalls in die Kategorie der Arbeitsunfälle.
Besteht eine Zusatzkrankenversicherung?
Krankenhausaufenthalte, ambulante Behandlungen, Zahnversicherungen usw. sind Zusatzversicherungen zu Ihrer Gegenseitigkeitsversicherung. Jeder Organismus hat seine eigene Arbeitsweise, wie in einem unserer vorherigen Artikel erläutert. Befolgen Sie sorgfältig die in Ihrem Vertrag festgelegten Schritte, um alle Erstattungsbedingungen zu erfüllen. Wenn das Krankenhaus, der Krankenwagen oder der Zahnarzt nicht rechtzeitig bezahlt wird, fallen für Sie Verzugszinsen an, die häufig über ein Inkassounternehmen geltend gemacht werden.
Wenn Sie nach einem Unfall eine Mahnung oder einen Mahnbescheid erhalten, reagieren Sie so schnell wie möglich! Holen Sie sich Ihre Unfall- und Versicherungsreferenzen und wenden Sie sich direkt an Ihren Gläubiger oder Ihr Inkassounternehmen.